Kosten der Tagespflege

Für die Versorgung in unserer Einrichtung entstehen Gesamtkosten, deren Höhe von dem jeweils individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf abhängen. 

Für alle Gäste einheitlich wird der Kostensatz für Unterkunft und Verpflegung berechnet. Je nach Hilfebedarf bzw. Grad der Selbstständigkeit wird zudem ein Kostensatz für Pflege und Betreuung berechnet. Maßgebend hierfür ist dabei der Pflegegrad gemäß Pflegeversicherungsgesetz.

Folgende Kostensätze werden erhoben (siehe Link):
https://www.pflegelotse.de/presentation/pl_startseite.aspx

Leistungen der Pflegeversicherung

In den meisten Fällen hat ein Gast der Tagespflege zunächst einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Folgende Möglichkeiten sind grundsätzlich vorhanden:

Leistung beiPro MonatPro Monat EntlastungsbetragPro Jahr KZP und VHP
Pflegegrad 1 131 € 
Pflegegrad 2721 €131 €3.539 €
Pflegegrad 31.357 €131 €3.539 €
Pflegegrad 41.685 €131 €3.539 €
Pflegegrad 52.085 €131 €3.539 €

Stand: 01/2026

Monatliche Leistungen der Pflegekasse

Jeder Tagespflegegast kann zunächst monatliche Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen (ab PG 2 – s.o. Tabelle, Spalte 2). Dieser monatliche Betrag ist allerdings nur einsetzbar für die Kosten der Pflege und Betreuung und gegebenenfalls für den Fahrdienst. Kosten für Unterkunft und Verpflegung können über diesen Betrag nicht abgerechnet werden!

Pflegegeld oder Pflegesachleistungen für einen ambulanten Dienst bleiben unberührt, werden also nicht verrechnet oder verringert.
Beachten Sie aber bitte, dass wenn Sie durch den ambulanten Dienst in die Tagespflege gebracht werden, sich dort die Angebote in Bezug auf den Bringdienst ändern können.

Monatlicher Entlastungsbetrag

Ab Pflegegrad 1 steht ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € (zusätzlich) zur Verfügung. Dieser Betrag ist flexibel einsetzbar, zum Beispiel zur ambulanten Betreuung durch Dritte oder auch für Kosten der Unterkunft und Verpflegung bei Tagespflegebesuchen. (im Einzelnen muss geprüft werden, ob sie diesen Betrag eventuell schon nutzen)

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Schließlich gewährt die Pflegeversicherung Leistungen der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in Höhe von insgesamt 3.539 € pro Kalenderjahr. Auch diese Leistung ist flexibel nutzbar, zur Stärkung der häuslichen Versorgung oder auch zur Mitfinanzierung der Tagespflege.

Eigenes Einkommen und Vermögen

Kosten der Tagespflege, die am Ende nicht aus den Geldern der Pflegeversicherung finanziert werden können, müssen zunächst aus eigenem Einkommen und Vermögen getragen werden. Dies errechnen wir Ihnen gerne individuell.

Leistungen der Sozialhilfe (bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen)

Sind die eigenen finanziellen Möglichkeiten sehr begrenzt (und sind vor allem auch keine größeren Ersparnisse vorhanden), können eventuell auch Leistungen der Sozialhilfe Infrage kommen.

Wir beraten Sie gerne!
 

  • Erfahren Sie mehr über die DRK-Tagespflege

    Die DRK-Tagespflege am Langelinienwall bietet Unterstützung und Gemeinschaft, ohne das vertraute Zuhause aufgeben zu müssen. In seniorengerechter Umgebung fördern wir soziale Kontakte, Lebensfreude und Wohlbefinden. Schnuppertag inklusive.

    Unser engagiertes Team aus Pflegefachkräften, Pflegeassistenten, Betreuungskräften und Mitarbeitenden des Fahrdienstes sorgt täglich für eine fachkundige Betreuung, individuelle Unterstützung und eine angenehme Atmosphäre für unsere Gäste.

    Sie haben Fragen zur Tagespflege? Hier finden Sie die Ansprechpartnerinnen der Pflegeleitung, ihre Kontaktdaten sowie unsere Erreichbarkeitszeiten. Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

    Die DRK-Tagespflege am Langelinienwall bietet Unterstützung und Gemeinschaft, ohne das vertraute Zuhause aufgeben zu müssen. In seniorengerechter Umgebung fördern wir soziale Kontakte, Lebensfreude und Wohlbefinden. Schnuppertag inklusive.

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    Sie haben Fragen zur Tagespflege? Hier finden Sie die Ansprechpartnerinnen der Pflegeleitung, ihre Kontaktdaten sowie unsere Erreichbarkeitszeiten. Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

Kontakt

Ramona Westerkowsky
Pflegedienstleiterin

05121 92 75 828
ramona.westerkowsky
@kv-hildesheim.drk.de

Langelinienwall 22
31134 Hildesheim