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Pflegeberatung nach §37.3 SBG XI

Kontakt

Franziska Lippitz
stv. Pflegedienstleiterin

05121 9360 22
franziska.lippitz
@kv-hildesheim.drk.de

Brühl 8
31134 Hildesheim

Pflegeberatungsbesuch nach §37.3

Wer Pflegegeld bezieht, muss in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung (§37.3 SBG XI) erhalten.  

  • bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich
  • bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
  • bei Pflegegrad 1 können Sie auf Wunsch eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen, dies ist jedoch gesetzlich nicht erforderlich. 

Diese Beratungsbesuche sollen der Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege dienen. Zudem sollen sie als Hilfestellung und pflegefachliche Beratung der Pflegepersonen dienen. Weiterhin findet eine individuelle Hilfsmittelberatung statt und wir zeigen Ihnen mögliche Leistungen der Pflegeversicherung auf.

Die Pflegekräfte, die diese Besuche ausführen, können mit praktischen Tipps und mit fachlicher Kompetenz helfen, Probleme erkennen und Lösungen anbieten. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Antragsstellungen bei Ihrer Pflegekasse.

Die Beratungsbesuche sind für den Versicherten kostenfrei.